Charterbus AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN CHARTERBUS

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Für alle Busanmietungen im Sinne des Mietomnibus-Gelegenheitsverkehrs nach dem deutschen Personenbeförderungsgesetz (§ 49 Abs. 1 PBefG) von eigenen oder vermittelten Fahrzeugen der Fa. Schönherr-Reiseservice:

Mehrleistungen

Mehrleistungen sind Leistungen, die dem Unternehmer vor Leistungsbeginn nicht bekannt waren und kurzfristig in Auftrag gegeben werden.

Der vereinbarte Preis beinhaltet nur die in der Auftragsbestätigung / Buchungsbestätigung vereinbarte Leistung.

Durch den Besteller veranlasste Mehrleistungen werden nachträglich zu folgenden Tarifen berechnet:

– Pro Mehrkilometer im Standard-Reisebus (bis einschl. 51 Fahrgastplätze ) 0,90 € zzgl. MwSt.

– Pro Mehrkilometer im Doppelstock-Reisebus (über 51 Fahrgastplätze ) 1,20 € zzgl. MwSt.

– Pro zusätzlicher Fahrerstunde 35,-€ zzgl. MwSt

Unterbringung des Fahrers

Bei Fahrten mit einer oder mehreren Übernachtungen sind die Kosten des Fahrers für die Unterbringung im Einzelzimmer mit Dusche und WC vom Auftraggeber zu tragen, wenn diese Kosten in der Auftragsbestätigung / Buchungsbestätigung nicht enthalten sind.

Bei Fahrten mit einer oder mehreren Übernachtungen entspricht die Verpflegung des Fahrers der Verpflegung der Reisegruppe. Kosten für die Verpflegung des Fahrers sind vom Auftraggeber zu tragen, wenn diese Kosten in der Auftragsbestätigung / Buchungsbestätigung nicht enthalten sind.

Findet keine Gruppenverpflegung statt oder ist es dem Fahrer nicht möglich an der Gruppenverpflegung teilzunehmen, erhält der Fahrer ein Entgelt in Höhe von 50% der nach Grundlage der Veröffentlichungen des Bundesfinanzministeriums zum Leistungszeitpunkt geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen.

Sonstige Kosten

„Sonstige Kosten“ sind folgende, mit dem Betrieb des Fahrzeuges nicht zusammenhängende, Kosten:

– Straßenmaut für den Omnibus

– Fährgebühren für Omnibus und Fahrer

– Parkgebühren

– Straßen-, Brücken-, Tunnel-, Einfahrtsgebühren etc.

Sind „Sonstige Kosten“ nicht in der Auftrags- / Buchungsbestätigung enthalten, sind diese vom Auftraggeber zu tragen und werden zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10% der entstandenen Kosten berechnet.

Bereitstellung, Streckenführung, Ab-,Weiterfahrt und Ankunft der Omnibusse

Die Reisebusse werden spätestens 15 Minuten vor der vereinbarten Abfahrtszeit bereitgestellt. Die Firma Schönherr-Reiseservice haftet für die rechtzeitige Bereitstellung der Reisebusse, soweit dies nicht durch Umstände verhindert wird, welche die Firma Schönherr-Reiseservice nicht abzuwenden vermochte. 

Die Firma Schönherr-Reiseservice haftet nicht für Ansprüche von Fahrgästen, welche zurückgelassen werden müssen, weil diese sich bei Zwischenaufenthalten nicht rechtzeitig zu der vom Fahrer oder Reiseleiter bekanntgegebenen Abfahrtszeit eingefunden haben, oder weil diese eventuell erforderliche Personaldokumente nicht bei sich führen. 

Auch besteht keine Haftung für verspätetes Eintreffen des Omnibusses am Ort des Zwischenaufenthaltes oder am Zielort.

Die vereinbarte Zeit der Rückkunft kann nur dann überschritten werden, wenn dies aus betriebsinternen Gründen des Busunternehmers sowie unter Beachtung der arbeitsrechtlichen Vorschriften möglich ist.

Die Firma Schönherr-Reiseservice haftet für seine Fahrer nur, soweit sich Schadensfälle auf die Beförderung beziehen.

Der Fahrer ist berechtigt, von der vorgesehenen Strecke und/oder den vereinbarten Zufahrts- und Haltemöglichkeiten abzuweichen, wenn Sicherheits- und/oder Verkehrsumstände dies erfordern.

Besetzung des Omnibusses

Der eingesetzte Omnibus darf nur mit der Anzahl von Fahrgästen besetzt werden, für die er zugelassen ist.

Der Omnibusfahrer hat das Weisungsrecht über die Besetzung der Fahrgastplätze.

Transport von Gepäck im Reisebus

Handgepäck

Gepäck mit einem Gewicht von max. 10 Kilogramm, welches der Reisegast mühelos und sicher im Bereich des eigenen Platzes unterbringen kann, wird als „Handgepäck“ bezeichnet.

Jeder Reisende kann auf eigene Gefahr ein Stück Handgepäck kostenlos mitnehmen.

Die Firma Schönherr Reiseservice haftet nicht bei Diebstahl von Handgepäck während Zwischenaufenthalten oder Pausen, das im Innenraum eines Busses (egal ob mit oder ohne Aufsicht) zurückgelassen wird.

Das Aufbewahren von Handgepäck und das Stehen von Fahrgästen während der Fahrt im Mittelgang des Fahrzeuges ist aus Sicherheitsgründen untersagt.

Reisegepäck

Gepäck mit einem Gewicht von max. 20 Kilogramm wird im als „Reisegepäck“ bezeichnet.

Reisegepäck wird nur im Rahmen des verfügbaren Laderaumes befördert, prinzipiell gilt:

pro Person wird 1 Gepäckstück kostenlos befördert.

zusätzliches Reisegepäck und Reisegepäck mit höherem Gewicht kann, falls noch genügend Gepäckraum zur Verfügung steht, kostenpflichtig unter Anwendung folgender Tarife transportiert werden:

pro Gepäckverladung 0,50 €/ Kilogramm zzgl.ges. MwSt.

Ein Anspruch auf den Transport von zusätzlichem Reisegepäck besteht grundsätzlich nicht.

Reisegepäck muss derart verpackt sein, dass der Inhalt gegen Verlust, Minderung oder Beschädigung gesichert ist. Auf den Gepäckstücken müssen Namen und Anschrift angegeben sein. 

Für Geld oder Wertgegenstände besteht keine Haftung. 

Für Gepäckstücke tritt Ersatzpflicht durch die Firma Schönherr-Reiseservice bis zu einer Höhe des nachgewiesenen Schadens, höchstens jedoch bis zu 100 Euro pro Gepäckstück, ein. 

Als Gepäckstücke im Sinne dieses Punktes gelten auch Gegenstände, die in einem Anhänger oder Skiträger befördert werden.

Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. 

Des Weiteren haftet die Firma Schönherr-Reiseservice nicht für Gepäckstücke, die vor dem Beladen/ nach dem Ausladen aus dem Omnibus abhandenkommen, sowie nicht für Gepäckstücke, wenn diese über Nacht im Omnibus verbleiben oder im Omnibus vergessen wurden. 

Sondergepäck

Sondergepäckstücke, wie Instrumente, Sportgeräte oder Ausrüstungsmaterial müssen vom Kunden selbst bzw. unter Aufsicht verladen werden. Sofern der Fahrer dies übernimmt, übernimmt die Firma Schönherr-Reiseservice keinerlei Haftung für Beschädigungen, die durch unsachgemäße Verstauung entstanden sind.

Fahrräder

Bei Transporten von Fahrrädern in einem Radanhänger übernimmt die Firma Schönherr-Reiseservice keine Haftung für eventuelle Schäden an Fahrrädern, die während des Transports oder beim Be- oder Entladen entstehen.

Tiere

Tiere, die ohne jede Gefährdung oder Belästigung der Reisenden befördert werden können, dürfen mitgenommen werden. Die Entscheidung wann eine Gefährdung oder Belästigung gegeben ist obliegt dem Fahrer.

Getränkegebinde

Der Gepäckraum des Omnibusses ist ausschließlich dem Transport von Reisegepäck und Sondergepäckstücken vorbehalten. 

Getränkegebinde dürfen nur unter vorheriger Absprache mit der Firma Schönherr-Reiseservice oder mit dem Fahrer unter Anwendung folgender Tarife transportiert werden:

0,40 € inkl. MwSt pro transportierter Getränkeflasche/Dose. 

Die Zahlung erfolgt vor Abfahrt des Busses.

Ein Anspruch auf den Transport von Getränkegebinden besteht nicht.

Wenn ein Fahrgast den Omnibus oder dessen Ausrüstungsgegenstände verunreinigt oder beschädigt, hat der AuftraggeberIn mit einer Mindestpauschale von 150,-€ für die Reinigungs- bzw. Instandsetzungskosten, sowie den damit eventuell verbundenen Verdienstausfall durch Stehzeit, aufzukommen.

Sollten die nachgewiesenen tatsächlichen Kosten die Mindestpauschale übersteigen, werden die nachgewiesenen tatsächlichen Kosten in Rechnung gestellt.

Verhalten der Fahrgäste

Dem Auftraggeber obliegt die Verantwortung für das Verhalten seiner Fahrgäste während der Beförderung. Den Anweisungen des Bordpersonals ist Folge zu leisten.

Fahrgäste, die alkoholisiert sind, und/oder trotz Ermahnung begründeten Anweisungen des Bordpersonals nicht nachkommen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn durch die Missachtung von Anweisungen eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die anderen Fahrgäste entsteht oder aus anderen Gründen die Weiterbeförderung für das Busunternehmen unzumutbar ist. 

Regressansprüche des Auftraggebers gegenüber der Firma Schönherr-Reiseservice bestehen in diesen Fällen nicht.

Die Firma Schönherr-Reiseservice haftet nicht für Ansprüche von Fahrgästen, welche wegen starken Alkoholkonsums von der Weiterbeförderung ausgeschlossen und zurückgelassen werden müssen.

Das Aufbewahren von Handgepäck und das Stehen von Fahrgästen während der Fahrt im Mittelgang ist aus Sicherheitsgründen untersagt.

Beschwerden sind zunächst an das Bordpersonal, falls dieses mit vertretbarem Aufwand nicht abhelfen kann, an das Busunternehmen zu richten. 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Behebung von Leistungsstörungen im ihm zumutbaren Rahmen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten.

Anschnallpflicht während der Fahrt

Die gesetzliche Gurtpflicht ist von allen Insassen einzuhalten. Sofern Kinder im Bus sind, ist der/die Erziehungsberechtigte bzw. Aufsichtsperson für die ordnungsgemäße Sicherung verantwortlich. Die Firma Schönherr Reiseservice haftet nicht für Personenschäden, welche durch Nichteinhaltung verursacht wurden.

Stornierung bestehender Aufträge

Bei Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber sind der Firma Schönherr-Reiseservice die bereits entstandenen Kosten zu ersetzen. 

Zusätzlich gelten folgende Stornosätze vom Gesamtpreis:

bis 21 Tage vor Fahrtantritt stornofrei 

von 20 bis 15 Tage vor Fahrtantritt 10 %

von 14 bis 8 Tage vor Fahrtantritt 35 %

von 7 bis 5 Tage vor Fahrtantritt 70 %

ab 4 bis 1 Tag vor Fahrtantritt 85 %

am Tag des Fahrtantritts 100 %

Zahlungsbedingungen

Der Fahrpreis ist vor Beginn der Fahrt zu bezahlen. 

Ist eine Rechnungslegung vereinbart, ist der Fahrpreis nach Rechnungserhalt ohne Abzug bis spätestens 5 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig.

Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die Firma Schönherr-Reiseservice berechtigt, eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 7,-€ sowie Verzugszinsen in Höhe von 4% zu verrechnen.

Pflichten des AuftraggeberIns

Der Auftraggeber verpflichtet sich im Falle des Zahlungsverzuges, die der Firma Schönherr-Reiseservice entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.

Der Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigter ist verpflichtet, auf dem Fahrtauftrag Personenzahl, Zeit der Abfahrt und der Rückkunft sowie gewünschte und in Auftrag gegebene Routen- und Zeitänderungen und die Durchführung der Fahrt zu bestätigen.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Lenkpausen und die Einhaltung der maximalen Lenk- und Arbeitszeit sind dem Fahrer unbedingt zu gewähren.

Für Entscheidungen aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist ausschließlich das am Sitz der Firma Schönherr-Reiseservice Gericht zuständig.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

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